Die Behinderung Beschäftigter bei der Betriebsratsgründung durch Arbeitgeber kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nun ein Gesetz vorlegen, nach dem Staatsanwälte diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten sabotieren, verfolgen müssen. Sie sollen in Zukunft nicht mehr auf Anzeige, sondern zwangsläufig auch schon dann ermitteln müssen, sobald sie einen Hinweis bekommen haben, berichtet die FAZ.
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